AGBs

Exklusive Residenzen

René Rygol-Thomas Lorenz & Partner GbR

1) Die Exklusiven Residenzen GbR ist vom Verkäufer bzw. Vermieter oder einem Bevollmächtigten beauftragt, das Objekt zu den im Exposé genannten Bedingungen anzubieten.

2) Alle Angebote sind freibleibend. Die den Exklusiven Residenzen GbR mündlich und /oder schriftlich erteilten Informationen beruhen auf den vom Verkäufer bzw. Vermieter stammenden Angaben, für deren Richtigkeit bzw. Vollständigkeit die Exklusiven Residenzen GbR keine Haftung übernimmt. Bei eigenen Fehlern haftet Sie nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Mögliche Schadensersatzansprüche verjähren in drei Jahren ab Entstehen des Anspruchs, spätestens jedoch drei Jahre nach Auftragsbeendigung.

3) Alle Informationen sind vertraulich und nur für den Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, insbesondere an wirtschaftlich oder rechtlich mit dem Empfänger verbundene Unternehmen, bedarf der Zustimmung der Exklusiven Residenzen GbR. Kommt infolge unbefugter Weitergabe zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber der Exklusiven Residenzen GbR ein Hauptvertrag (Kauf- ,Mietvertrag usw.) zustande, so ist der Empfänger verpflichtet, der Exklusiven Residenzen GbR die vertraglich vereinbarte Provision zu zahlen.

4) Die vom Käufer bzw. Mieter bei Abschluß eines Hauptvertrages ( Kauf- Mietvertrag usw.) zu zahlende Provision richtet sich nach den Angaben im jeweiligen Exposé bzw. Begleitschreiben. Sie beträgt bei Kauf den jeweils genannten Prozentsatz des Gesamtkaufpreises für das Objekt einschließlich etwaiger weiterer Nebenleistungen des Käufers, die dem Verkäufer oder einem Dritten zugute kommt. (z.B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablösung von Einrichtung etc.) Bei Vermietung beträgt die Provision die jeweils genannte Anzahl an Monatsmieten ohne Nebenkosten unter Einbeziehung eventueller Nebenleistungen des Mieters (z.B. Ablöse etc.). Die Exklusiven Residenzen GbR behält sich für den Fall einer Umsatzsteuererhöhung eine entsprechende Provisionserhöhung vor, sofern der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Entstehen des Provisionsanspruches mehr als vier Monate beträgt.

5) Die Provisionsforderung entsteht und ist fällig mit Abschluß des Hauptvertrages (Kauf- Mietvertrag usw.) auch wenn dieser erst nach Beendigung des Maklerauftrages, aber aufgrund der Maklertätigkeit zustande kommt. Als Abschluß eines Hauptvertrages gilt es auch, wenn nur der Verkauf eines realen oder ideellen Anteils erfolgt oder die Übertragung von Rechten an dem Objekt durch eine andere Rechtsform (z.B. anteilige oder vollständige Übertragung von Gesellschaftsrechten, Erbbaurechten etc.)erreicht wird, und dies dem in Aussicht genommenen Zweck entspricht. Als Hauptvertrag gilt auch ein Vertragsabschluß über ein anderes vergleichbares Objekt des Verkäufers bzw. Vermieters, ein Vertragsabschluß zu Kauf, anstatt zur Miete bzw. umgekehrt oder ein Vertragsabschluß durch eine Person, die zum Auftraggeber in dauerhafter, enger Verbindung steht, ohne das eine wirtschaftliche Gleichwertigkeit zum angebotenen Geschäft im Sinne der geltenden Rechtsprechungs-grundsätze vorliegen muß.

6) Ist dem Empfänger das von Exklusive Residenzen GbR nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er uns dieses unverzüglich, spätestens innerhalb eines Tages, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen.

7) Die Exklusiven Residenzen GbR ist berechtigt, für beide Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.

8) Kaufpreiszahlungen werden von der Exklusiven Residenzen GbR nicht entgegengenommen. Sie sind einschließlich eventueller Nebenleistungen direkt an den Verkäufer zu erbringen.

9) Die Exklusiven Residenzen GbR ist berechtigt, bei Vertragsabschluß anwesend zu sein und eine vollständige Vertragsabschrift zu erhalten. Der Käufer verpflichtet sich , in den Kaufvertrag die Provisionsvereinbarung nach Ziffer 4 aufzunehmen. Kommt ein Vertrag ohne die Mitwirkung der Exklusiven Residenzen GbR zustande, so sind der Vertragspartner und der Kauf- bzw. Mietpreis auf Anforderung zu benennen und zu belegen.

10) Die Weitergabe sowie Vervielfältigung des Exposés, Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, soweit nicht ausdrücklich durch Exklusive Residenzen GbR gestattet. Jede Vervielfältigung, Verwertung oder Weitergabe an dritte Personen wird strafrechtlich geahndet. Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.

11) Belehrung zum Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsabschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 EGBGB.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Widerruf ist zu richten an: Exklusive Residenzen, Südliche Münchner Str. 60, 82031 Grünwald bei München. Für einen Widerruf können Sie folgenden Text benutzen: "Hiermit widerrufe ich die Vertriebsvereinbarung vom ...". Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil, der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ist der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Vermittlung eines Vertrages erbracht, so entspricht dies dem Gesamtumfang der Dienstleistung. Ihnen ist bekannt, dass Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Beitragserfüllung durch uns verlieren.

Informationen zur Widerrufsbelehrung für Verbraucher und die Formulare zum Ausfüllen finden Sie auf unserer Webseite unter der Rubrik: Unternehmen/Widerrufsbelehrung

12) Im Verkehr mit Kaufleuten ist München der Erfüllungsort und Gerichtsstand.

Exklusive Residenzen
Südliche Münchner Str. 60
82031 Grünwald bei München

Tel. +49 (0) 89/45813315
Fax: +49 (0) 89/45813316

information@exklusive-residenzen.de
www. exklusive-residenzen.de